Direktversicherung Gehaltsumwandlung

Die Direktversicherung Gehaltsumwandlung im Überblick

Betriebsrente Direktversicherung GehaltsumwandlungJeder ist sich heute im Klaren, dass es ohne eine zusätzliche Altersvorsorge nicht mehr geht. Die Frage lautet nur, welches der von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Modelle für einen persönlich infrage kommt. Das am meisten gewählte Modell ist die aufgeschobene Privatrente, die über einen vereinbarten Zeitraum z. B. 30 Jahre mit monatlichen oder jährlichen Beiträgen angespart wird. Jedoch besteht auch die Möglichkeit einer Zusatzrente durch eine betriebliche Altersvorsorge. Dies erfolgt durch eine Direktversicherung Gehaltsumwandlung, wobei der Beitrag dem Arbeitnehmer monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen wird. Diese sogenannte Direktversicherung Gehaltsumwandlung, auch  Entgeltumwandlung oder Lohnumwandlung genannt, als betriebliche Altersvorsorge wird vom deutschen Staat gefördert. Der daraus entstehende Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers verpflichtet den Arbeitgeber, einen Betrag des vereinbarten Lohnes zur betrieblichen Altersvorsorge anzulegen.

Direktversicherung Gehaltsumwandlung und die gesetzlichen Rentenkassen

Besonders die gesetzlichen Rentenkassen betrachten eine Direktversicherung Gehaltsumwandlung mit kritischen Blicken. Der Grund liegt in der zusätzlichen Lücke in der Altersversorgung, die durch Befreiung von Sozialabgabenpflicht des Gehaltsumwandlungsanteiles entsteht . Dies führe unweigerlich auch zu einer kleineren Rente. Außerdem wirkt es sich auf die Erwerbsminderungsrente und auf das Übergangsgeld aus, die ebenfalls niedriger ausfallen. Mehrere Kriterien hängen beispielsweise davon ab, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge als lohnend erweist. Dazu gehören das Alter eines Arbeitnehmers zu Vertragsbeginn sowie die Sätze für Steuern und Sozialabgaben in der Zeit, indem die Beiträge entrichtet werden, vergleichsweise zu der Zeit, indem die Zusatzrente gezahlt wird.

Was spricht ganz klar für eine Direktversicherung Gehaltsumwandlung?

Alles hat zwei Seiten, dies trifft ebenso auf eine Direktversicherung Gehaltsumwandlung zu. Ist ein Arbeitnehmer z. B. bei einer privaten Krankenkasse versichert, braucht er auch bei der Rentenauszahlung auch keine entsprechenden Beiträge zu leisten. Positiv wäre auch, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge teilweise oder gar in voller Höhe in die Direktversicherung einzahlt. Einen kleinen Vorteil würde auch ein Arbeitsplatzwechsel bringen, da die Ansprüche zum neuen Arbeitgeber steuerfrei übertragen werden können. Die anderen Möglichkeiten bestehen in der weiteren Zahlung in eigner Regie oder die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Allerdings fällt bei Letzterem die Rentenzahlung entsprechend niedriger aus.

Niemals eine Vertragsunterzeichnung ohne Vergleich

Ob nun eine Direktversicherung Gehaltsumwandlung oder eine andere Möglichkeit für eine Zusatzrente gewählt wird, spielt keine Rollen. In jedem Fall sollten vorher genügend Informationen online eingeholt werden, um letztendlich die beste Altersvorsorge zu ermitteln.