Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst
Was Sie über die Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst wissen sollten
Von der Rentenreform sind alle Arbeitnehmer betroffen, d. h. auch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, deren Löhne tariflich geregelt sind. Irrtümlicherweise besteht die Meinung, dass der öffentliche Dienst ähnlich der Beamtenpension höhere Renten erhält als der Rest der Arbeitnehmer. Dem ist nicht so, im öffentlichen Dienst gilt ebenso, es muss eine Zusatzrente abgeschlossen werden, um die Existenz im Ruhestand zu gewährleisten. So werden Beschäftigte z. B. in den Kommunalverwaltungen durch eine betriebliche Altersvorsorge oder Zusatzversorgung abgesichert. Die entsprechenden Tarifverträge regeln die Höhe der Zusatzrentenzahlung im Ruhestand, die sich jedoch darin unterscheiden, wer die Beiträge geleistet hat. Je nach Zusatzversorgungskasse werden die Beiträge von den öffentlichen Arbeitgebern entrichtet, wobei den Beschäftigten obliegt, außerdem eine Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst gemäß den Tarifverträgen zu vereinbaren.
Durchführwege zur Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst
Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern kann eine Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst nur über die dafür vorgesehenen Zusatzversorgungseinrichtungen abgewickelt werden. Die Arbeitgeber haben noch zusätzlich die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge durch Sparkassen oder Kommunalversicherer durchzuführen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können auf ihren Wunsch hin ebenso Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder Zuwendungen gemäß Tarifvertrag für eine künftige Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst bestimmen.
Die Entgeltumwandlung unterliegt einem Höchstbetrag
Der Anspruch auf eine Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst ist in einem Jahr auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgesetzt wird, plus 1.800 Euro beschränkt. Dies gilt für alle Beschäftigen ohne Unterscheidung der Tarife in West und Ost. Ebenso haben Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, diesen Anspruch. Wo ein Höchstbetrag angesetzt wird, gibt es auch einen Mindestbetrag für die Entgeltumwandlung. Einmal damit es sich rechnet und zudem der entstehende Verwaltungsaufwand gedeckt ist. Die Ausnahme dabei, der Mindestbetrag wird nicht monatlich, sondern jährlich entrichtet.
Arbeitgeberwechsel
Viele der Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung öffentlicher Dienst sind mit der von anderen Arbeitnehmern identisch. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Arbeitsstelle, wobei die betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Wird jedoch jemand neu im öffentlichen Dienst angestellt, der schon in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann diese nicht weitergeführt werden. D. h., der Arbeitnehmer muss seine bisherige Versicherung bis zum Rentenantritt beitragsfrei stellen. Um alle Informationen zur Entgeltumwandlung zu erhalten, sollte ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes immer den entsprechenden Tarifvertrag sorgfältig durchlesen.