Direktversicherung steuerfrei – wie kann man Steuern sparen?

Ist eine Direktversicherung steuerfrei?

Bei einer Direktversicherung die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, gelten nachfolgende Regelungen. Es sind zwei Phasen zu unterscheiden:​direktversicherung steuerfrei

  1. Ansparphase
  2. Leistungsphase

In der Ansparphase sind die Einzahlungen von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in eine Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Man zahlt von seinem Brutto einen Betrag in eine Direktversicherung steuerfrei ein, d.h. man brauch für diesen Betrag keine Lohnsteuer oder Solidaritätsabgabe zu bezahlen und auch die Sozialabgaben an die Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung brauchen nicht abgeführt werden. Der Arbeitnehmer zahlt aus seinem Bruttoeinkommen einen Betrag in eine Direktversicherung ein. Damit wird der Versicherung eine wesentliche höhere Prämie zugeführt als der Arbeitnehmer durch die Reduzierung des Nettobeitrages vom Gehalt hat.

In der Leistungsphase erhält der Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente aus der Direktversicherung. Die Rentenzahlungen unterliegen der Versteuerung  nach § 22 Nr. 5 EStG nach dem individuellen Steuersatz.

Falls die Kapitalauszahlung nach der Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt und eine Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren bestanden hat, wird der Ertrag nur noch zur Hälfte besteuert.

Zusätzlich müssen alle Rentner die der Gesetzlichen Krankenkasse angehören auch Beiträge für die GKV und Pflegepflichtversicherung fällig. Hat der Rentner oder die Rentnerin eine private Krankenversicherung, brauch keine Beiträge für die Sozialkassen abgeführt werden.

Steuern bei einer Direktversicherung – Regelung bei Alterverträge

Bei Altverträgen gelten andere Regelungen. Altverträge  sind Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

In der Ansparphase von den Altverträgen wurden die Einzahlungen bis zu einem Wert von 1752 € in die Direktversicherung pauschal mit 20% versteuert. Ferner kommt noch ein Betrag für die Kirchensteuer und die Solidaritätsabgabe dazu. Nicht abgeführt werden Beiträge für die GKV und Pflegepflichtversicherung.

In der Leistungsphase bleibt die Rentenauszahlung für die eingezahlten Beiträge nicht steuerfrei, Die Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Da sich das Kapitel durch die Anlage vermehrt hat, muss dieser Anteil, der als Ertragsanteil bezeichnet wird, versteuert werden. Zusätzlich müssen Beiträge mit dem vollen Prozentsatz in die GKV und Pflegeversicherung eingezahlt werden, wenn der Rentner bzw. die Rentner in der GKV versichert sind.  Eine Kapitalauszahlung bleibt hingegeneine Direktversicherung steuerfrei wenn die Direktversicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde.